Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers:

Festlegung des Grundversorgers:

Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das im Netzgebiet der Stadtwerke Balingen die meisten Haushaltskunden im Rahmen der allgemeinen Versorgung beliefert.

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen, sowie diese Feststellung bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Balingen ist bis zum 31.12.2024 das Energieversorgungsunternehmen: 

Stadtwerke Balingen
Wasserwiesen 37
72336 Balingen
Tel.: 07433 9989 0 

Die nächste Festlegung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.