Der Umwelt zuliebe und zur Vermeidung von Mehrkosten erhalten Sie grundsätzlich nur eine Jahresabrechnung auf der Sie die Höhe und die jeweiligen Fälligkeitstermine der monatlichen Abschläge ersehen können. Neukunden erhalten eine entsprechende Abschlagsmitteilung. Der Abschlag muss monatlich von Ihnen überwiesen werden. Die einfachere und bequemere Alternative ist das Lastschriftverfahren. Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat und ersparen sich damit die lästige Terminüberwachung. Wir buchen dann die fälligen Abschläge immer pünktlich zum 15. des laufenden Monats bei Ihnen ab. Das SEPA-Lastschriftmandant kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.
Auf Wunsch erstellen wir auch Abrechnungen für kürzere Zeiträume (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich). Hierbei fallen je Stromabrechnung weitere zusätzliche Kosten in Höhe von 9,03 EUR brutto incl. Mehrwertsteuer (7,59 EUR netto) an und für jede zusätzliche Zählerablesung 4,11 EUR brutto incl. Mehrwertsteuer (3,45 EUR netto). Die zusätzlichen Abrechnungskosten für Erdgas betragen 8,12 EUR brutto incl. Mehrwertsteuer (6,82 EUR netto). Für jede zusätzliche Gaszählerablesung fallen Kosten in Höhe von 7,47 EUR brutto incl. Mehrwertsteuer (6,28 EUR netto) an.