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Einleitung:

Am 13. Juli 2005 ist das »Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts« in Kraft getreten (EnWG). Als Kernelement enthält das Gesetz Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Damit werden zugleich Richtlinien der Europäischen Union für diesen Bereich umgesetzt.

Das Gesetz ist darüber hinaus die Grundlage für die vier am 29. Juli 2005 in Kraft getretenen Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas. Die Verordnungen ergänzen und präzisieren die Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts. Sie regeln detailliert die wichtigsten Aufgabenfelder der neuen »Bundesnetzagentur« und bisherigen »Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post«, die ab dem 13. Juli 2005 offiziell ihre zusätzliche Aufgabe wahrnimmt. 

Die Regulierungsbehörden in Bund und Ländern erhalten mit dem neuen Ordnungsrahmen weitgehende Kompetenzen zur Sicherstellung des diskriminierungsfreien und transparenten Zugangs zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen. 

Die Netzzugangsverordnungen Strom und Gas sehen jeweils ein auf die branchenspezifischen Besonderheiten zugeschnittenes, einfaches und flexibles Netzzugangsmodell vor. Sie enthalten detaillierte Berechnungsgrundlagen für die Bestimmung der Höhe der Netznutzungsentgelte. 

Insgesamt wird mit diesem neuen Rahmen der Strom- und Gasmarkt grundlegend neu geordnet. Die Aufsicht der Regulierungsbehörden soll eine übermäßige Anhebung der Netzentgelte durch Marktteilnehmer verhindern. Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Netzen soll deutlich mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt ermöglichen, was eine positive Auswirkung auf die Entwicklung der Preise beim Endkunden haben kann, soweit der Anteil des Netzpreises betroffen ist. Zugleich werden mit der Neuordnung die gesetzlichen Anforderungen für eine unverändert hohe Versorgungssicherheit vorgegeben.




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