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Stadtwerke senken Mehrwertsteuer

(vom 01.07.2020)

Stadtwerke Balingen geben Mehrwertsteuersenkung weiter

Wie Sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, wird die Mehrwertsteuer zeitlich befristet für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von bisher 19% bzw. 7% auf 16% und 5% gesenkt.

Jahresendabrechnung 2020:
Kunden der Stadtwerke Balingen profitieren bei der Jahresabrechnung 2020 in besonderem Maße von der Mehrwertsteuersenkung. Maßgeblich für den abzurechnenden Steuersatz ist der Ablauf des jeweiligen Ablese-/Abrechnungszeitraums. Konkret gilt der 31.12.2020 als Ausführungszeitpunkt für die Energie- und Wasserlieferung, da dies der letzte Tag ist, für den Sie die Lieferung vertragsgemäß erhalten. Da am 31. Dezember 2020 die ermäßigten Steuersätze von 16% für Energie und 5% für Wasser gelten, werden die Stadtwerke Balingen für den gesamten Lieferzeitraum, also für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, diese Steuersätze anwenden. Die Regelung ergibt sich aus Abschnitt 13.1 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE). Zwischenablesung/Zwischenabrechnung zum 30. Juni 2020 ist deshalb nicht erforderlich.

Abschlagszahlungen:
Diese bleiben für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Höhe nach unverändert. Auch der jeweilige Steuersatz mit 19% bzw. 7% bleibt unverändert. Mit der Jahresabrechnung 2020 werden die Abschläge dann storniert und mit den Steuersätzen 16%/5% verrechnet.

Bei weiteren Fragen zur Umsetzung der Mehrwertsteueränderung oder zu unseren Dienstleistungen stehen die Stadtwerke Balingen unter der Service-Telefonnummer 07433 9989 555 selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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