Fernwärme
Information zur Dezember-Soforthilfe bei Wärme - Lieferungen (§ 4 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)
Als Ihr Wärmelieferant möchten wir, die Stadtwerke Balingen Sie als unsere Kunden über Folgendes informieren:
Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestie-genen Preisen für Wärme rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Wärmekunden eine Dezember - Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember - Soforthilfe dann durch eine Wärmepreisbremse ergänzt.
Wer erhält die Soforthilfe?
Wie hoch ist die Dezember – Soforthilfe?
Wie wird die Dezember – Soforthilfe abgewickelt?
Diese Fragen beantworten wir Ihnen ausführlich in diesem Link.
Haben Sie Interesse an einer Fernwärmeversorgung? Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Jochen Schäfenacker
Telefon: 07433 / 9989-5635
jochen.schaefenacker@stadtwerke.balingen.de
Verordnungen, Technische Bedingungen und Zertifikate
- Zertifikat Primärenergiefaktor Nahwärme Innenstadt Balingen_2022.pdf
- Allgemeine Versorgungsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV)
- TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN HEIZWASSER FERNWÄRME (TAB-HW)
- Zertifikat_Primärenergiefaktor_Längenfeld.pdf
- Zertifikat_Primärenergiefaktor_Eyachbad.pdf
- Zertifikat Primärenergiefaktor Nahwärme Innenstadt Balingen.pdf